Mittwoch, 12.10.2022

Endlich den Schulabschluss in der Tasche, stehen viele Abiturienten vor der Frage: Wohin soll die berufliche Reise gehen? Studieren? Eine Ausbildung machen? Oder vielleicht beides kombinieren? Die gute Nachricht: Bei der Wahl zwischen Ausbildung und Studium gibt es kein Besser oder Schlechter. Beide Wege bieten tolle Chancen für erfüllende Karrieren. Außerdem lassen sich akademische und berufliche Bildungswege auch kombinieren.

 

Betriebliche Ausbildung

Diese duale Ausbildung kombiniert Theorie und Praxis. Letztere erlernt der Azubi im Betrieb, während er sein theoretisches Wissen in der Berufsschule vertieft. Die findet entweder blockweise über mehrere Wochen am Stück oder an festen Tagen ein bis zweimal wöchentlich statt. Neben fachtheoretischem Unterricht werden auch Fächer wie Deutsch oder Fremdsprachen unterrichtet.

 

Schulische Ausbildung

Der Schwerpunkt dieser Variante liegt auf der Theorie, die Ausbildung findet fast ausschließlich in einer Berufsfachschule statt. Typische Berufsfelder sind das Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen. Aber auch Informationstechnologie oder Ergotherapie finden in vollzeitschulischer Ausbildung statt. Zur Ausbildung gehören Pflichtpraktika, die Einblicke in die Praxis gewähren. Geld gibt es bei dieser Ausbildung nicht, im Gegenteil: Oft verlangen private Träger ein Schulgeld.

 

Studium

Wer den akademischen Weg einschlagen möchte, kann zwischen Universität und Fachhochschule wählen. Wer sich für einen zulassungsfreien Studiengang entscheidet, kann sich zum nächsten Semester direkt an der ausgewählten Uni bewerben. Gibt es mehr Bewerber als Studienplätze, sind Studiengänge oft beschränkt. Dann können je nach Hochschule neben der Abiturnote auch eine Note in einem Eingangstest, der Nachweis von Praktika oder Fremdsprachenkenntnisse eine Rolle spielen.

 

Das spricht für eine Ausbildung:

Eine Ausbildung ist das Richtige für dich, wenn du mit folgenden Punkten übereinstimmst:

- Du freust dich, dass die Schule geschafft ist und jetzt das Berufsleben beginnt.

- Du arbeitest gern praktisch und willst sehen, wie sich dein Wissen anwenden lässt.

- Du willst schnell selbst Verantwortung übernehmen.

- Wenn du deine Ausbildung in einem Betrieb machst, verdienst du von Anfang an Geld.

Bereits während der Ausbildung kann man Zusatzqualifikationen erwerben. Danach kann man sich weiterbilden, etwa zum Meister oder zum Fachwirt - und damit eine Führungsposition einnehmen oder sich selbstständig machen. Und natürlich stehen nach der Ausbildung auch weiterführende schulische Wege offen.

 

Das spricht für ein Studium:

Ein Studium ist das Richtige für dich, wenn du mit folgenden Punkten übereinstimmst:

- Du interessierst dich für Wissenschaft und tauchst gerne tief in ein Thema ein.

- Du kannst dich gut selbst organisieren und hast Disziplin. Wobei man diese Eigenschaften auch während des Studiums noch erwerben und ausbauen kann.

- Du möchtest später in einer Führungsposition arbeiten. Oft wird dafür ein Studium vorausgesetzt.

In einigen Berufen kann man überhaupt nur arbeiten, wenn man studiert hat, etwa als Chemiker, Arzt oder Jurist.

 

Ausbildung und Studium kombinieren: das Duale Studium

Neben der Theorie lernen Studenten hier von Anfang an auch die betriebliche Praxis und die spätere Arbeitsrealität kennen. Neben dem Hochschulstudium absolvieren sie eine Berufsausbildung in einem Unternehmen. Beide Teile sind eng miteinander verknüpft und die Lerninhalte bauen aufeinander auf.

So erfahren angehende Wirtschaftsingenieure im dualen Studium zum Beispiel nicht nur, wie sie Produktionskosten kalkulieren, sondern auch, wie die Produktion technisch abläuft. Und ein großer Vorteil: Nach drei Jahren hat man, zusätzlich zu einem Bachelorabschluss, auch eine abgeschlossene Berufsausbildung.

 

Übergangszeit als Chance

Wer noch Bedenkzeit benötigt, kann diese sinnvoll nutzen und ein Jahr ehrenamtlich arbeiten. Bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) beispielsweise kann man sich im sozialen Bereich engagieren, bei einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) im Umwelt- und Naturschutz. Der Zeitraum des Freiwilligen Jahres liegt zwischen sechs und 18 Monaten. Ein Vorteil: Die Zeit wird als Wartesemester angerechnet. Außerdem bietet es eine gute Gelegenheit, mögliche Berufsbereiche zu testen und zeigt nicht zuletzt persönliches Engagement, was potenzielle Arbeitgeber immer zu schätzen wissen.

 

 

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Mittwoch, 12.10.2022

28.10.2022, 10-16 Uhr
ITCS München
Das Programm bietet alles rund um die IT-Welt mit zahlreichen Tech-Jobs und interessanten Specials. Während auf der Tech Konferenz Top-Speaker über 30 Keynotes, Vorträge und Workshops zu den neuesten IT-Themen präsentieren, bekommen Besucher*innen auf der IT-Jobmesse exklusive Einblicke in IT-Projekte. Für Spaß sorgt das Festivalprogramm mit einer bunten Mischung aus Tischkicker, E-Sport, Chillout Areas und Acarde Games. Ab 16 Uhr lädt die ITCS zur Afterparty ein. MUC, Lilienthalallee 40, München.


19.11.2022, 10-16 Uhr
meineZukunft! Rosenheim 2022
Messe für Job, Bildung und Karriere. Zahlreiche Aussteller präsentieren Informationen und aktuelle Angebote zu Bildung, Weiterbildung, MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik), Kaufmännische Berufe, Pflege, Gesundheit, Soziales, Produktion und Handwerk, Öffentlicher Dienst, Dienstleistung und Beratung. Inntalhalle, Loretowiese, Rosenheim.
Mehr Infos unter
www.meinezukunft.ag/rosenheim


25.11.2022, 9-15 Uhr, 26.11.2022, 10-16 Uhr
Einstieg München. Messe für Ausbildung, Studium & Gap Year
Wichtige Infos und Orientierung für alle, die sich für eine Ausbildung oder ein Studium in den Bereichen Medien, Psychologie, Polizei, Pflege, Management oder Handel interessieren. Aber auch für alle, die lieber ein Gap Year machen möchten.
MOC, Lilienthalallee 40, München.
Mehr Infos unter www.einstieg.com/messen/muenchen


04.02.2023, 10-16 Uhr und 05.02.2023, 11.-17 Uhr
jobmesse München
Ganz gleich ob Handwerk, Handel, Dienstleistung oder Industrie, die branchenübergreifende Karrieremesse in münchen präsentiert Karrierechancen für alle Qualifikationen und alle Generationen. Messeschwerpunkte: Workshops, Bewerbungsmappencheck, Bewerbunsfotoservice, Fachvorträge.
MOC, Lilienthalallee

nachwuchswerbung.hza-rosenheim@zoll.bund.de

 

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Mittwoch, 12.10.2022

Die Lehrstelle ist gefunden, der Ausbilder sympathisch, die Herausforderung genau richtig: Jetzt geht es darum, für den Weg in den nächsten Lebensabschnitt die Weichen richtig zu stellen. Dabei hilft der Ausbildungsvertrag, denn darin sind die wichtigsten Rechte und Pflichten geregelt.

 

Wer unterschreibt?
Immer zwei: also der Auszubildende und der zukünftige Betrieb als Ausbilder – und zwar vor Beginn der Ausbildung. Falls der Azubi noch nicht volljährig ist, unterschreibt statt ihm/ihr die Erziehungsberechtigen. Wenn beide Seiten unterschrieben haben, schickt der Ausbildungsbetrieb den Vertrag weiter an die zuständige Stelle, die beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt ist. Dort wird der Vertrag gegengecheckt und wenn er allen gesetzlichen Anforderungen und Regelungen entspricht, wird er in einem Verzeichnis registriert, abgestempelt und an den Ausbildungsbetrieb zurückgeschickt. Der zukünftige Auszubildende erhält den abgestempelten Vertrag und kann sich damit sicher sein, dass der Vertrag geprüft, der Betrieb für die Ausbildung geeignet und die Durchführung der Ausbildung von der zuständigen Kammer kontrolliert wird.

 

Welche Form muss er haben?
Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, die elektronische Form ist nicht gültig.

 

Was muss drin stehen?
Die Inhalte sind ganz klar vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, §11) vorgeschrieben:
- inhaltliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- verantwortliche/r Ausbilder/in
- Ort der Ausbildung, falls Ausbildungsbetrieb Filiale(n) hat oder mit Betrieb bei der Ausbildung kooperiert
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Bedingungen der Kündigung


Was darf nicht drin stehen?
Das hat ebenfalls das Berufsbildungsgesetz (BBiG, §12) geregelt. Der Ausbildungsvertrag darf keine Vereinbarungen enthalten, die
- den Azubi nach Beendigung der Ausbildung verpflichten, in dem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten.
- verbieten, den erlernten Beruf ganz oder eingeschränkt (z.B. bei der Konkurrenz) auszuüben.
- vom Azubi eine Zahlung als Entschädigung für die Berufsausbildung fordern.
- den Azubi zur Zahlung von Vertragsstrafen zum Beispiel bei Kündigung verpflichten.

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Illustration: shutterstock.com/Modvector, Buravlevastock

Dienstag, 12.04.2022

Laut Berufsbildungsgesetz sollen Auszubildende eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Allerdings unterscheiden sich die Ausbildungsvergütungen zum Teil erheblich in den einzelnen Ausbildungsberufen. Ausbildungsgehälter steigen in der Regel mit fortschreitender Dauer der Ausbildung an. Seit 2020 gilt einen einheitlichen Mindestlohn – auch für Auszubildende.

 

Was verdient man in der Ausbildung?
Im Jahr 2021 lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen im bundesweiten Gesamtdurchschnitt bei 987 Euro pro Monat. Sie erhöhten sich gegenüber 2020 um durchschnittlich 2,5 Prozent, der Anstieg war ähnlich hoch wie im Vorjahr, aber deutlich unter dem Anstieg von 2019.

 

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Azubis zu?
Die Ausbildungsvergütung darf um höchstens 20 Prozent niedriger ausfallen als der Durchschnittswert. Wenn also Auszubildende in dem Beruf im Schnitt 1.000 Euro Ausbildungsgehalt bekommen, steht jedem in der Ausbildung ein Gehalt von mindestens 800 Euro zu.

 

Gibt es einen Mindestlohn für Azubis?
Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung ist 2020 in Kraft getreten. Jeder Azubi, der in Deutschland 2021 seine Berufsausbildung begonnen hat, erhielt demnach mindestens 550 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr, ab 2022 erhöhte sich diese Mindestausbildungsvergütung auf 585 Euro, ab 2023 soll es mindestens 620 Euro im ersten Ausbildungsjahr geben. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr steigt der Lohn nochmals: plus 18 Prozent im zweiten Jahr, 35 Prozent mehr im dritten und 40 Prozent mehr im vierten Ausbildungsjahr.

 

Quelle: Krankenkassennetz

Foto: shutterstock.com/Arina P Habich

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