Mittwoch,
13.04.2022
Checkliste Ausbildungsvertrag

Checkliste Ausbildungsvertrag

Das muss drinstehen

Die Lehrstelle ist gefunden, der Ausbilder sympathisch, die Herausforderung genau richtig: Jetzt geht es darum, für den Weg in den nächsten Lebensabschnitt die Weichen richtig zu stellen. Dabei hilft der Ausbildungsvertrag, denn darin sind die wichtigsten Rechte und Pflichten geregelt.

 

Wer unterschreibt?
Immer zwei: also der Auszubildende und der zukünftige Betrieb als Ausbilder – und zwar vor Beginn der Ausbildung. Falls der Azubi noch nicht volljährig ist, unterschreibt statt ihm/ihr die Erziehungsberechtigen. Wenn beide Seiten unterschrieben haben, schickt der Ausbildungsbetrieb den Vertrag weiter an die zuständige Stelle, die beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt ist. Dort wird der Vertrag gegengecheckt und wenn er allen gesetzlichen Anforderungen und Regelungen entspricht, wird er in einem Verzeichnis registriert, abgestempelt und an den Ausbildungsbetrieb zurückgeschickt. Der zukünftige Auszubildende erhält den abgestempelten Vertrag und kann sich damit sicher sein, dass der Vertrag geprüft, der Betrieb für die Ausbildung geeignet und die Durchführung der Ausbildung von der zuständigen Kammer kontrolliert wird.

 

Welche Form muss er haben?
Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, die elektronische Form ist nicht gültig.

 

Was muss drin stehen?
Die Inhalte sind ganz klar vom Berufsbildungsgesetz (BBiG, §11) vorgeschrieben:
- inhaltliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- verantwortliche/r Ausbilder/in
- Ort der Ausbildung, falls Ausbildungsbetrieb Filiale(n) hat oder mit Betrieb bei der Ausbildung kooperiert
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Bedingungen der Kündigung


Was darf nicht drin stehen?
Das hat ebenfalls das Berufsbildungsgesetz (BBiG, §12) geregelt. Der Ausbildungsvertrag darf keine Vereinbarungen enthalten, die
- den Azubi nach Beendigung der Ausbildung verpflichten, in dem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten.
- verbieten, den erlernten Beruf ganz oder eingeschränkt (z.B. bei der Konkurrenz) auszuüben.
- vom Azubi eine Zahlung als Entschädigung für die Berufsausbildung fordern.
- den Azubi zur Zahlung von Vertragsstrafen zum Beispiel bei Kündigung verpflichten.

 

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Illustration: shutterstock.com/Modvector, Buravlevastock

 

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