Donnerstag,
17.10.2024
10 Tipps für Azubis

10 Tipps für Azubis

Finanzielle Unterstützung in der Ausbildung

Endlich eigenes Geld verdienen! Doch viel ist es meist nicht. Das Ausbildungsgehalt reicht oft nur für das Nötigste. Damit Azubis finanziell besser dastehen, haben wir hier zehn Tipps zusammengestellt – von Berufsausbildungsbeihilfe über Nebenjob bis Wohngeld.


1. Kindergeld
Kindergeld ist eine der wichtigsten finanziellen Unterstützungen für Auszubildende. 250 Euro gibt es derzeit pro Monat vom Staat. Das Kindergeld wird in der Regel direkt an die Eltern gezahlt. Sie müssen es für das Kind verwenden – etwa indem das Kind bei ihnen wohnen kann. Sobald man volljährig ist und für sich selbst sorgt, kann man bei der Familienkasse auch direkt eine Auszahlung auf das eigene Konto mit einem sogenannten Abzweigungsantrag beantragen.


2. Unterstützung durch die Eltern
Auch wenn man während der Ausbildung finanziell auf eigenen Beinen stehen möchte, ist es manchmal unvermeidlich, auf die Unterstützung der Eltern zurückzugreifen. Eltern sind in der Regel verpflichtet, ihre Kinder während der ersten Berufsausbildung finanziell zu unterstützen, sofern sie dazu in der Lage sind. Bei der Höhe des Unterhalts gilt die Düsseldorfer Tabelle. Abhängig vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der Kinder liegt die Unterhaltspflicht bei 628 bis 1.256 Euro im Monat.
Volljährige Kinder, die in einer eigenen Wohnung oder WG wohnen, haben grundsätzlich Anspruch auf 930 Euro monatlich. Jedoch können sie die Leistung auch in Form von Unterkunft oder Essen erhalten. Außerdem haben die Eltern Anspruch auf einen Selbstbehalt, um ihr eigenes Leben stemmen zu können.


3. Schüler-BAföG
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Förderung, die Schüler und Studierende während ihrer Ausbildung finanziell unterstützt. Aber auch Azubis können BAföG erhalten – das Schüler-BAföG. Wie der Name vermuten lässt, haben nicht alle Auszubildenden Anspruch darauf. Um Schüler-BAföG erhalten zu können, muss man eine schulische Ausbildung machen. Der Ausbildungsvertrag muss also mit einer Schule (Berufsfachschule, Fachakademie) abgeschlossen sein und nicht mit einem Ausbildungsunternehmen. Das betrifft vor allem Berufe im Sprach- und Gesundheitsbereich. Der Betrag, den man dann erhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen und Vermögen der Eltern sowie dem eigenen Verdienst. Das Beste am Schüler-BAföG: Man muss es nicht zurückzahlen.


4. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Für alle anderen Azubis kommt die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Frage. Wer während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnt, weil die Ausbildungsstätte zu weit weg ist, kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Diese Förderung unterstützt dabei, die Kosten für Miete, Verpflegung und andere notwendige Ausgaben zu decken. Der Anspruch auf BAB hängt von dem Einkommen, dem Einkommen der Eltern und der Ausbildungsvergütung ab. Der Antrag kann bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.


5. Fahrkostenzuschuss
Die Fahrt zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsschule kann ganz schön teuer sein. Manche Unternehmen bieten daher einen Fahrtkostenzuschuss an oder übernehmen die Kosten sogar ganz. Viele Verkehrsverbünde haben zudem ein Azubi-Jobticket, mit dem Auszubildende günstiger die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können.
Zudem zahlt in einigen Fällen der Staat einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Das kommt in Frage, wenn man Berufsausbildungsbeihilfe erhält, oder die Eltern Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Bürgergeld, Sozialgeld oder Wohngeld beziehen.

 

6. Wohngeld
Wohngeld kommt nur für wenige Auszubildende in Frage. Im Normalfall greift stattdessen die Berufsausbildungsbeihilfe. Anders sieht es aus, wenn einem BAB nicht zusteht, man nicht mehr zuhause wohnt, man seine zweite Ausbildung macht und man mindestens 18 Jahre alt ist.
Dann sollte man unbedingt Wohngeld beantragen und sich an die örtliche Wohngeldstelle wenden.


7. Bürgergeld
Unter Umständen kann man auch Anspruch auf einzelne Leistungen des Bürgergelds haben. Denn das Bürgergeld kann auch umfassen: Mietkosten, die Übernahme der Heizkosten und einmalige Beihilfen, um etwa eine hohe Nebenkostennachzahlung abzufedern.


8. Stipendien und Förderprogramme
Es gibt zahlreiche Stipendien und Förderprogramme, die speziell für Auszubildende und Schüler in einer schulischen Ausbildung angeboten werden. Diese finanzielle Unterstützung wird oft von Stiftungen, Unternehmen oder öffentlichen Institutionen bereitgestellt und kann helfen, die Kosten während der Ausbildung zu decken. Eine kleine Auswahl: Ganz neu ist zum Beispiel die Begabtenförderung für Auszubildende , die der Bund angestoßen hat. Erfahrung im Ausland kannst du mit Erasmus+ sammeln – Sprachkurs inklusive. Zum Auslandspraktikum kann es auch mit AusbildungWeltweit gehen, einem Angebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer Stipendien, die sich an ganz spezifische Zielgruppen richten können – wie beispielsweise Auszubildende mit einer chronischen Erkrankung. Am besten ist es, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren. Der Bewerbungsvorgang kann zwar zeitaufwendig sein, aber die finanzielle Entlastung ist es meist wert.


9. Bildungskredit
Eine weitere Möglichkeit ist, sich Geld zu leihen. Dafür gibt es beispielsweise die Bildungskredite der Bundesregierung: Es gibt zwischen 1.000 und 7.200 Euro. Die Monatsrate kann 100, 200 oder 300 Euro betragen. Es gibt optional Einmalzahlungen bis 3.600 Euro. Der Zinssatz ist etwas niedriger. Der Kredit kann jederzeit zum Monatsende kostenlos gekündigt werden. Der Bildungskredit wird von der KfW-Bank vergeben und beim Bundesverwaltungsamt (BVA) online beantragt. Allerdings kommt der Bildungskredit nur für eine schulische Ausbildung in Frage sowie für ein Studium.


10. Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine attraktive Möglichkeit, um zusätzliches Geld zu sparen, das der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Viele Arbeitgeber bieten Azubis an, einen bestimmten Betrag monatlich in einen Sparvertrag einzuzahlen. Dieser Betrag wird zusätzlich zur Ausbildungsvergütung gezahlt und kann zum Beispiel in Bausparverträge, Fonds oder andere Anlageformen fließen.
Um von vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren, unbedingt beim Arbeitgeber informieren, ob er VL anbietet, und die passende Anlageform auswählen. Beratung dazu bieten Banken und Sparkassen. In vielen Fällen gibt es zudem eine staatliche Förderung, die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage, die man beantragen kann, um die Ersparnisse weiter zu erhöhen

 

Foto: unsplash.com

 

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