Die Ausbildungszeit verkürzen
In bestimmten Fällen und nach Absprache zwischen Arbeitgeber und Azubi kann die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden.
Mögliche Verkürzungsgründe sind:
- Mittlerer Schulabschluss (Verkürzung um bis zu sechs Monate)
- Hochschul- oder Fachhochschulreife (Verkürzung um bis zu zwölf Monate)
- Azubi ist zu Ausbildungsbeginn über 21 Jahre (Verkürzung um bis zu zwölf Monate)
- Abgeschlossene Berufsausbildung (Verkürzung um bis zu zwölf Monate)
In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit aber auch verlängert werden, zum Beispiel wegen schwerer Mängel in der Ausbildung oder längerer Krankheit sowie auf Antrag des Auszubildenden.
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